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ArbG Frankfurt/Main, 05.06.2014 - 11 Ca 544/14 |
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Verfahrensgang
- ArbG Frankfurt/Main, 05.06.2014 - 11 Ca 544/14
- LAG Hessen, 12.06.2015 - 14 Sa 1075/14
Wird zitiert von ...
- LAG Hessen, 12.06.2015 - 14 Sa 1075/14
Die Anforderung "hohe Kommunikationsfähigkeit in deutscher Sprache" in einer …
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 5. Juni 2014 - 11 Ca 544/14 - wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.Das Arbeitsgericht Frankfurt am Main hat die Klage mit Urteil vom 5. Juni 2014 - 11 Ca 544/14 - abgewiesen.
das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 5. Juni 2014 - 11 Ca 544/14 - abzuändern und die Beklagte zu verurteilen, an ihn eine Entschädigung in Höhe von 6.779,07 EUR nebst Zinsen hieraus in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 28. Dezember 2013 zu zahlen.